Angeln in Deutschland ohne Angelschein

Normalerweise ist Angeln in Deutschland ohne Angelschein verboten. Auf das „Schwarzangeln“ stehen empfindliche Strafen. Auch Jugendliche müssen den Jugend-Fischereischein vorweisen.

Die korrekte Bezeichnung für Angelschein ist Fischereischein. Um diesen zu erhalten, müssen die Angler diverse Grundlagen lernen, von den verschiedenen Fisch- über die Gewässerarten bis hin zu den gesetzlichen Regelungen rund ums Angeln und natürlich auch alles zum benötigten Zubehör und der richtige Technik.

Gerätekunde

In Gerätekunde lernen Angler beispielsweise, welche Ruten es gibt, welche Rollen dafür ideal sind und wie genau die Schnur vorbereitet sein muss, das heißt vom Vorfach über Blei und gegebenenfalls Schwimmer bis zur korrekten Rollenwicklung. Außerdem erfährt der Angelfreund, wie er sein Equipment richtig pflegt, damit es lange hält. In allgemeiner und spezieller Fischkunde lernt er nicht nur die einzelnen Fischarten zu unterscheiden, sondern auch, unter welchen Bedingungen sie leben, welche Arten unter Naturschutz stehen und ab welcher Größe gefangene Fische mitgenommen werden dürfen. Auf dem Plan in der Fischereischein-Ausbildung stehen auch die verschiedenen Köder und Fangmethoden nebst dem schonenden Zurücksetzen untermaßiger Fische.

Angelschein

Wer das Angeln in Deutschland ohne Angelschein praktiziert, dem fehlen also wichtige Grundlagen. Zwar wissen die meisten, welchen Fisch sie gefangen haben und welche Köder richtig sind. Auch den Angel-Aufbau kennen die meisten Angler auch ohne Ausbildung. Allerdings dürfte es schon schwierig werden, fragt man „Schwarzangler“ nach dem Artenschutz, der richtigen Größe usw. Auch bei den Schonzeiten könnte es sein, dass so mancher sich nicht genau auskennt. Um umweltgerecht zu fischen, muss der Angler anhand einer Angelschein-Prüfung nachweisen, dass er das Erlernte anwenden kann, artgerecht und rücksichtsvoll mit den Tieren umgeht.

Fischereischein

Erst nach bestandener Fischereischein-Prüfung, die übrigens regelmäßig verlängert werden muss, ist der Angler berechtigt, in öffentlichen oder privaten Gewässern zu fischen. Jedes Bundesland hat dazu andere Gesetze und Festlegungen. Für einige Seen und für die meisten Flüsse müssen zusätzlich beim Anglerverein oder einem anderen Eigentümer Angelkarten gekauft werden. Bei den Flüssen ist es z. B. die sogenannte „Forellenstrecke“, die mit Fischereischein und Angelkarte beangelt werden darf.

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