Grottentauchen

Grottentauchen – Was man dazu wissen sollte

Wo überhaupt Höhlen beim Grottentauchen unter welchen Bedingungen erkundet werden können, hängt von den gesetzlichen Regelungen in den einzelnen Ländern der Welt ab. Bevor man irgendwo einen Tauchurlaub bucht, sollte man sich über die Voraussetzungen genau informieren.

In der Bundesrepublik Deutschland finden sich die Regelungen in den Landeswassergesetzen der einzelnen Bundesländer. Sie beinhalten auch Bestimmungen rund um die Sicherheit der Gewässer und der Sportler. Vielerorts sind zum Grottentauchen Nachweise über eine Ausbildung vorgeschrieben. Sie werden in Deutschland auf der Basis der ISO 24801, 24802 und 11107 durchgeführt. Eine Voraussetzung ist dabei die Vorlage einer Tauglichkeitsbescheinigung durch einen speziellen Taucharzt.

Die übliche Differenzierung beim Höhlentauchen

Welche Tauchgänge beim Grottentauchen in welche Kategorie eingestuft werden, ist von der CMAS festgelegt worden. Dabei handelt es sich um einen internationalen Tauchsportverband, den es bereits seit 1959 gibt. Er hat seinen Hauptsitz in der italienischen Hauptstadt Rom und stellt gleichzeitig den Dachverband für die Tauchsportverbände der europäischen Länder dar. Wer sich in Deutschland nach den Bestimmungen der CMAS auf das Grottentauchen vorbereiten möchte, sollte sich an die Mitglieder des Verbands Deutscher Sporttaucher, kurz VDST, wenden. Sie haben ein spezielles Zertifikat, auf dessen Basis sie die in der ISO normierten Ausbildungen im Sporttauchen durchführen können. In der Schweiz ist der richtige Ansprechpartner der Schweizer Unterwasser-Sport-Verband.

Grottentauchen alias Cavern – die Beschränkungen

Das Grottentauchen gehört zu den Tauchsportarten, die innerhalb der Zone 1 ausgeübt werden. Im Gegensatz zum Höhlentauchen und erweiterten Höhlentauchen in den Zonen 2 und 3 wird beim Grottentauchen alias Cavern nur der Eingangsbereich der Höhlensysteme erkundet. Eine wichtige Voraussetzung ist dabei das Vorhandensein von natürlichem Licht im betauchten Gebiet. Auch muss der direkte Blickkontakt zur Wasseroberfläche gewährleistet sein. Mit einem Tauchschein der Zone 1 darf man beim Grottentauchen nur bis in eine Tiefe von zwanzig Metern vordringen. Die Sichtweite unter Wasser muss bei mindestens zehn Metern liegen und es ist eine feste und ununterbrochene Führungsleine erforderlich.

Titelfoto: Von Marco Busdraghi – Eigenes Werk, CC BY 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=5524739

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